Während des Praxisalltages treten Patienten immer wieder mit Fragen an uns heran. Dies betrifft Fragen sowohl Fragen zur Zahnmedizin als auch Fragen zum Ablauf innerhalb der Praxis. Wir wissen, welche Fragen sich nach und nach wiederholen und möchten deshalb vorab die häufigsten für Sie beantworten.
Fragen zur Praxisorganisation
Notwendig für den Termin ist lediglich Ihre Versichertenkarte.
Haben Sie von Ihrem vorherigen Arzt oder Zahnarzt schon Diagnosen, Röntgenbilder oder Ähnliches, dann bringen Sie diese gerne mit, sodass wir uns schnell ein Bild Ihres Zahnstatus machen können.
Falls Sie ein Bonusheft führen, sollten Sie auch an dieses einmal im Jahr denken!
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen die Versichertenkarte bei jeder Behandlung mitzubringen, denn ohne sie kann der Behandlungstermin nicht eingehalten werden.
Eingelesen werden muss die Karte einmal im Quartal. Da Behandlungen aber oft ein Quartal überschneiden, kann es sein, dass die Versichertenkarte erneut eingelesen werden muss.
Unter www.notdienst-zahn.de können Sie den Zahnarzt in Ihrer Umgebung finden, der außerhalb unserer Sprechstunden Notdienst hat.
Fragen zur Behandlung
Eine Vorsorge-Untersuchung ist allgemein 2x pro Jahr vorgesehen. Dies allerdings ist vom Allgemeinzustand ihrer Mundgesundheit abhängig und sollte daher individuell festgelegt werden. Sollten bei Ihnen Beschwerden im Mundbereich auftreten, raten wir Ihnen unverzüglich unsere Praxis aufzusuchen, um so den maximalen Behandlungserfolg garantieren zu können.
Mundgeruch wird in der Regel durch Fäulnisbakterien in der Mundhöhle erzeugt, gelegentlich auch durch entzündete Mandeln oder Magenstoffwechselstörungen. Falls allgemeinmedizinische Ursachen ausgeschlossen werden können, sollte zunächst auf gute Mundhygiene Wert gelegt werden. Bei Parodontitis die notwendige Taschenreinigung und evtl. eine notwendige Kariestherapie durchführen. Unterstützend dazu kann mit entsprechenden Mundwässern gespült werden (z.B. mit Chlorhexidin-Lösungen). Hilfreich kann auch das Bürsten der Zungenoberfläche sein, um hier den Bakterienbesatz und die Beläge zu reduzieren.
Die Zahnsteinentfernung umfasst die Entfernung von harten Belägen, die sich hauptsächlich auf der Innenseite der Unterkieferschneidezähne und der Außenfläche der oberen Molaren befinden. Dies wird in der Regel mit Handinstrumenten und Ultraschall durchgeführt. Der gesetzlich Versicherte kann diese Maßnahme einmal pro Jahr kostenlos in Anspruch nehmen.
Eine professionelle Zahnreinigung dagegen umfasst eine komplette Reinigung sämtlicher Zähne mit anschließender mehrstufiger Politur zur Glättung der Zahnoberflächen. Dabei werden neben harten und weichen Belägen auch Verfärbungen gründlich entfernt. Diese Leistung wird nicht grundsätzlich von gesetzlichen Versicherungen getragen, jedoch bieten immer mehr Versicherungen Zuzahlungen an.
Die professionelle Zahnreinigung ist ein großer Baustein der Prophylaxe. Bei der professionellen Zahnreinigung (PZR) wird der sogenannte Biofilm entfernt, der sich etwa im Laufe von 6 Monaten bildet, und die Bakterienzahl im Mund deutlich reduziert. Dies wirkt sich positiv auf die Zähne und auf das Zahnfleisch aus. Deswegen erstatten mittlerweile fast alle gesetzlichen Krankenkassen entweder direkt oder über Bonusprogramme die Kosten einer professionellen Zahnreinigung anteilig.
Fragen zur Finanzierung
Ob sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt, ist stark von Ihrer individuellen Situation abhängig. Entscheidend dabei ist, wie Sie die Gesundheit Ihrer Zähne einschätzen, denn die verhältnismäßig teuren Versicherungsbeträge rechnen sich erst, wenn Sie auch hohe Kosten für beispielsweise einen Zahnersatz haben. Eine Zahnzusatzversicherung hilft Ihnen bei der Kostenbelastung, denn sie übernimmt den Eigenanteil und privat abgerechnete Behandlungen teilweise oder manchmal sogar komplett.
Es müssen keine privaten Kosten bei einer Zahnbehandlung anfallen. Es gibt allerdings eine Vielzahl an Therapiemöglichkeiten, welche bei Qualität, Ästhetik und Komfort die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei weitem übertreffen. Entscheidet sich der Patient für eine hochwertige Versorgung der Zähne, werden die Kosten vor jeder Behandlung noch einmal genau besprochen.
Für gesetzlich Versicherte gibt es das sogenannte Bonusheft. Dabei spart ein ausgefülltes Bonusheft bei Zahnersatz bares Geld, da die Krankenkassen Ihnen einen teilweise beträchtlich größeren Anteil an der Versorgung bezahlen. Dafür müssen Sie jedes Jahr mindestens 1x zur Vorsorgeuntersuchung kommen.
Fragen zur Zahnmedizin
Zahnbürsten unterliegen einem starken Verschleiß. Ist dieser zu weit fortgeschritten, muss die Zahnbürste ersetzt werden, um Zähne und Zahnfleisch nicht zu verletzen. In der Regel ist eine Zahnbürste nach ca. zwei Monaten zu ersetzen.
Auch wenn Sie krank waren, sollten Sie Ihre Zahnbürste austauschen, um mögliche übrige Keime restlos zu entsorgen.
Die Zahnzwischenräume werden von der Zahnbürste häufig nicht vollständig erreicht. Um sie zu reinigen kommen Zahnseide oder sog. Interdentalbürsten zum Einsatz. Beides sollte ebenfalls täglich angewendet werden. Dabei gibt es eine Reihe verschiedener Ausführungen. Welche für Sie die richtige ist, erklären wir Ihnen gerne bei Ihrem nächsten Termin.
In den Köpfen vieler Patienten ist eine Wurzelbehandlung oftmals mit starken Schmerzen verbunden. Durch neue Behandlungsmethoden wie der maschinellen Aufbereitung des Wurzelkanals, ist es heute möglich, die Behandlung meist vollkommen ohne Schmerzen für den Patienten durchzuführen.
Auch eine Akupunktur kann bei Angstpatienten hilfreich sein.
Durch eine ausgewogene Ernährung können Sie die Gesundheit Ihrer Zähne und der Mundhöhle stark beeinflussen! Viel Zuckerkonsum begünstigt die Kariesaktivität und saure Lebensmittel (wie z.B. Orangensaft) führen zu Veränderungen und Defekten am Zahnschmelz.